Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheins

An Kraftfahrzeugen dürfen nur Reifen verwendet werden, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 15.1 bis 15.3 oder im Fahrzeugschein Ziffer 20 und 21 eingetragen sind. Andere Reifen dürfen nur montiert werden, wenn die Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs das erlaubt.

  • Sie vergleichen die Angabe im Fahrzeugschein mit den Angaben auf der Reifenseitenwand.